EU-Vorschriften zu Nachhaltigkeitsaussagen
Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher (EmpCo)

Stärkung des Vertrauens in Aussagen zur Nachhaltigkeit
Verbraucher fragen zunehmend nach umweltfreundlichen Produkten. Doch angesichts der wachsenden Zahl von Nachhaltigkeitsaussagen auf dem Markt ist es schwierig, die Glaubwürdigkeit solcher Angaben zu überprüfen.
Die Europäische Union geht dieses Problem direkt an, indem sie die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher (engl.: Empowering Consumers Directive, EmpCo) (EU) 2024/825 durchsetzt. Die EmpCo-Richtlinie trat am 27. März 2024 in Kraft. Konkret ändert sie die bestehende Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken, um unbegründete „grüne” Behauptungen zu bekämpfen und Greenwashing zu verhindern. Die EU-Mitgliedstaaten haben bis zum 27. März 2026 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die Bestimmungen gelten ab dem 27. September 2026. Ab diesem Zeitpunkt führt die EmpCo-Richtlinie strengere Anforderungen für das umweltbezogene Marketing ein.
Konkret schreibt die EmpCo-Richtlinie vor, dass Unternehmen nur Nachhaltigkeitslabels verwenden dürfen, die auf einem Zertifizierungssystem basieren oder von Behörden eingeführt wurden.
Die EmpCo-Richtlinie enthält eine klare Definition mit Anforderungen für solch ein transparentes Zertifizierungssystem. Dies ist ein wichtiger Meilenstein für die Gewährleistung der Glaubwürdigkeit von Nachhaltigkeitsangaben und für die Förderung des Verbrauchervertrauens innerhalb der gesamten EU. Die gute Nachricht ist, dass HORTICERT bereits weitgehend den neuen Anforderungen für Zertifizierungssysteme gemäß der EmpCo-Richtlinie entspricht.
Wie HORTICERT die Anforderungen der EmpCo-Richtlinie erfüllt
Anforderung 1: „[Das] ‚Zertifizierungssystem‘ [ist] ein System der Überprüfung durch Dritte, mit dem zertifiziert wird, dass ein Produkt, ein Verfahren oder eine Geschäftstätigkeit bestimmte Anforderungen erfüllt, das die Verwendung eines entsprechenden Nachhaltigkeitssiegels ermöglicht, und dessen Bedingungen, einschließlich seiner Anforderungen, öffentlich einsehbar sind.“
HORTICERT ist ein unabhängiges Zertifizierungssystem, das die Konformität von Torfersatzstoffen und Substraten mit festgelegten Nachhaltigkeitanforderungen zertifiziert. Die HORTICERT-Zertifizierung wird nur an Unternehmen vergeben, die diese Anforderungen erfüllen – überprüft durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle, um Objektivität zu gewährleisten. Das HORTICERT-Siegel darf nur für Produkte verwendet werden, die die HORTICERT-Anforderungen erfüllen.
Die HORTICERT-Systemdokumente, die die Grundlagen des Zertifizierungssystems definieren, sind öffentlich zugänglich. Die HORTICERT-Auditchecklisten werden allen Systemnutzern und anderen interessierten Stakeholdern im Kundenbereich zur Verfügung gestellt. Um das Verständnis und die Transparenz weiter zu fördern, bietet HORTICERT regelmäßig Trainings und Webinare für Auditoren, Systemnutzer und andere Stakeholder an.
Anforderung 2: „Das System steht allen Gewerbetreibenden, die bereit und in der Lage sind, die Anforderungen des Systems zu erfüllen, unter transparenten, lauteren und diskriminierungsfreien Bedingungen offen.“
HORTICERT steht allen potenziellen Systemnutzern offen, die sich zur Einhaltung der Anforderungen an die Nachhaltigkeit und Rückverfolgbarkeit des HORTICERT-Standards verpflichten, unabhängig von der Unternehmensgröße oder dem geografischen Standort. Alle Betriebe entlang der Lieferkette — vom Erzeuger bis zum finalen Erdenhersteller – müssen zertifiziert sein, um die vollständige Rückverfolgbarkeit der zertifizierten Materialien in der Lieferkette zu gewährleisten. Alle gültigen HORTICERT-Zertifikate und -Lizenzen sind in der Zertifikats- und Lizenzdatenbank zu finden.
Um Kleinbauern und Zwischenverarbeitern in der Kokoslieferkette die Zertifizierung zu erleichtern, hat HORTICERT einen speziellen Ansatz zur Gruppenzertifizierung entwickelt, der es den Produzenten ermöglicht, die zur Erfüllung der Zertifizierungsanforderungen erforderlichen Kosten und Ressourcen zu teilen.
Die Gebührenstruktur von HORTICERT ist darüber hinaus so gestaltet, dass sie gerecht und proportional zum Umsatz der Unternehmen und zum Volumen der zertifizierten Materialien ist, um sicherzustellen, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nicht benachteiligt werden.
Anforderung 3: „Die Anforderungen des Systems werden vom Systeminhaber in Absprache mit einschlägigen Sachverständigen und Interessenträgern ausgearbeitet.“
HORTICERT basiert auf einem Multi-Stakeholder-Dialog, bei dem verschiedene Stakeholder, darunter Vertreter der Industrie und des Einzelhandels, Nichtregierungsorganisationen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen und öffentliche Verwaltung zusammenkommen. Diese Interessengruppen waren und sind an der Entwicklung der HORTICERT-Anforderungen und der Governance beteiligt, beispielsweise in Form von Stakeholder-Workshops, Arbeitsgruppen, bilateraler Kommunikation und zuletzt einer öffentlichen Konsultation zu den Systemdokumenten.
Mehr als 40 Projektpartner tragen derzeit zur Weiterentwicklung und kontinuierlichen Verbesserung von HORTICERT bei, unter Berücksichtigung zukünftiger Markt- und Nachhaltigkeitsentwicklungen.
Anforderung 4: „In dem System sind Verfahren für den Umgang mit Verstößen gegen die Anforderungen des Systems festgelegt und es ist der Entzug oder die Aussetzung der Verwendung des Nachhaltigkeitssiegels durch den Gewerbetreibenden im Falle von Verstößen gegen die Anforderungen des Systems vorgesehen.“
HORTICERT verfügt über einen klaren und umsetzbaren Rahmen für den Umgang mit Verstößen. Bei nachgewiesenen Verstößen oder der Nichteinhaltung von Anforderungen können Zertifikate ausgesetzt oder widerrufen werden. HORTICERT fördert die Transparenz des Systems, indem alle gültigen, zurückgezogenen und ausgesetzten Zertifikate in der Zertifikats- und Lizenzdatenbank öffentlich zugänglich gemacht werden.
Im Rahmen des derzeit in Entwicklung befindlichen Integritätsprogramms soll die Einhaltung der HORTICERT-Anforderungen durch die Unternehmen anhand von Integritätsbewertungen, die nach Risikobewertungen oder Beschwerden stichprobenartig oder gezielt durchgeführt werden können, genauer überwacht werden.
Anforderung 5: „Die Überwachung der Einhaltung der Anforderungen des Systems durch einen Gewerbetreibenden unterliegt einem objektiven Verfahren und wird von einem Dritten durchgeführt, dessen Kompetenz und Unabhängigkeit sowohl vom Systeminhaber als auch vom Gewerbetreibenden auf internationalen, unionsweiten oder nationalen Normen und Verfahren beruht.“
Die HORTICERT-Zertifizierung basiert auf unabhängigen Audits, die jährlich von akkreditierten Zertifizierungsstellen durchgeführt werden, welche die internationalen ISO-Normen erfüllen. Die HORTICERT-Anforderungen an Zertifizierungsstellen und Auditoren sind in den HORTICERT-Systemdokumenten festgelegt.
Darüber hinaus wird das derzeit in Entwicklung befindliche HORTICERT-Integritätsprogramm einen einheitlichen, objektiven und zuverlässigen Audit- und Zertifizierungsprozess durch alle mit HORTICERT kooperierenden Zertifizierungsstellen ermöglichen, einschließlich einer genaueren Überwachung der Audit- und Zertifizierungsaktivitäten der Zertifizierungsstellen mittels Integritätsbewertungen.
Ein zukunftsfähiges Rahmenwerk für nachhaltige Compliance
Für Unternehmen, die bereits unter HORTICERT zertifiziert sind, erfordert die EmpCo-Richtlinie keine grundlegende Umstellung, sondern bestätigt die bereits bestehenden robusten Systeme. Die Übereinstimmung von HORTICERT mit den EU-Vorschriften bietet somit einen strategischen Vorteil hinsichtlich der Einhaltung der EmpCo-Richtlinie. Angesichts der sich wandelnden regulatorischen Rahmenbedingungen und steigender Nachhaltigkeitserwartungen bieten die Transparenz, Glaubwürdigkeit und das Engagement für kontinuierliche Verbesserung von HORTICERT einen vertrauenswürdigen und zukunftsfähigen Rahmen, der es Unternehmen ermöglicht, ihre Umweltverantwortung unter Beweis zu stellen, und Verbrauchern hilft, fundierte und bewusste Entscheidungen zu treffen.
Zusätzlich zur EmpCo-Richtlinie zielt die vom Europäischen Parlament und Rat eingereichte Richtlinie über Umweltaussagen (engl.: Green Claims Directive) darauf ab, irreführende Umweltangaben und -kennzeichnungen zu verbieten. Im Falle einer Verabschiedung würde die offizielle Anerkennung von Zertifizierungssystemen obligatorisch werden. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand von HORTICERT erfüllt das System bereits die vorgeschlagenen Anforderungen. Da die Europäische Kommission jedoch derzeit erwägt, den Vorschlag zurückzuziehen, bleiben sowohl das Inkrafttreten der Richtlinie als auch der Anerkennungsprozess ungewiss. HORTICERT beobachtet die Entwicklungen aufmerksam und beabsichtigt, die offizielle Anerkennung zu beantragen, sobald dies möglich und notwendig ist.