Zertifizierungsprozess

Möchte sich ein potentieller Systemnutzer zertifizieren lassen, durchläuft er den folgenden Prozess:

Auswahl einer Zertifizierungsstelle

Das Unternehmen wählt für die Durchführung der Zertifizierung eine Zertifizierungsstelle aus, welche unter HORTICERT anerkannt ist. Das Unternehmen und die Zertifizierungsstelle schließen einen Vertrag über die Durchführung der Zertifizierung.

Registrierung

Das Unternehmen kontaktiert HORTICERT, um seine Registrierung als Systemnutzer zu beantragen. Der Systemnutzer füllt das auf der Website bereitgestellte Registrierungsformular aus und sendet dies sowohl an die Zertifizierungsstelle als auch an HORTICERT (E-Mail: info@horticert.org).

Audit

Ein Auditor der Zertifizierungsstelle überprüft die Konformität des Systemnutzers mit den HORTICERT-Anforderungen. Der Auditor muss unabhängig von dem zu auditierenden Unternehmen und dem Zertifizierungssystem sowie frei von Interessenkonflikten sein. Zudem muss er über die entsprechenden fachlichen Kompetenzen verfügen.

Zertifikat

Sofern die Konformität mit den HORTICERT-Anforderungen durch den Auditor festgestellt wurde, stellt die Zertifizierungsstelle das HORTICERT-Zertifikat für den Systemnutzer aus.

Freigabe durch HORTICERT

HORTICERT überprüft die Auditdokumente. Bei Lücken oder Fehlern in Dokumenten kontaktiert HORTICERT die Zertifizierungsstelle. Sind die Dokumente korrekt und vollständig, werden die Zertifikate auf der HORTICERT-Website veröffentlicht.

SCHRITTWEISE ZUR ZERTIFIZIERUNG

Ansatz der kontinuierlichen Verbesserung 

Bei HORTICERT ist die kontinuierliche Verbesserung von hoher Bedeutung für den Nachhaltigkeitszertifizierungsprozess. Da die sofortige Erfüllung aller Nachhaltigkeitskriterien nicht für alle Systemnutzer realisierbar ist, ermöglicht HORTICERT eine schrittweise Erfüllung der Kriterien und unterstützt so den fortlaufenden Fortschritt hin zur vollständigen Umsetzung der Nachhaltigkeitskriterien.

Um eine schrittweise Verbesserung der Nachhaltigkeit zu ermöglichen, unterscheidet HORTICERT zwischen drei Kategorien von Nachhaltigkeitsindikatoren:

  • Unmittelbare Indikatoren: Diese Indikatoren müssen bereits zu Beginn erfüllt werden und gelten als Voraussetzung für die Zertifizierung. Sie umfassen Kriterien, die eine grundlegende ökologische, soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit sicherstellen und kurzfristig realisierbar sind. Die Erfüllung der Unmittelbaren Indikatoren ermöglicht die anfängliche Zertifizierung; für die fortlaufende Zertifizierung ist jedoch ein detaillierter Plan zur Verbesserung der Nachhaltigkeit erforderlich, der konkrete Maßnahmen und Zeitpläne zur Erfüllung der Entwicklungsindikatoren festlegt.
  • Entwicklungs-Indikatoren: Diese Indikatoren gehen mit einer erhöhten Komplexität einher und erfordern eine längere Umsetzungsdauer. Systemnutzer sind angehalten, innerhalb der ersten zwei Jahre mindestens 50 % dieser Indikatoren zu erfüllen und innerhalb von vier Jahren der Zertifizierung die vollständige Erfüllung zu erreichen. Dieser stufenweise Ansatz unterstützt Systemnutzer dabei, erhebliche Fortschritte zu erzielen, ohne eine übermäßige Belastung zu verursachen, und gewährleistet gleichzeitig hohe Nachhaltigkeitsstandards. Eine Nichterfüllung nach Ablauf der festgelegten Frist führt zum Entzug der Zertifizierung.
  • Beste-Praxis-Indikatoren: Diese Indikatoren sind freiwillig und setzen Maßstäbe für herausragende Nachhaltigkeitsbemühungen. Die Erfüllung dieser Standards zeigt das besondere Engagement eines Systemnutzers für führende nachhaltige Praktiken und bereitet auf mögliche zukünftige Aktualisierungen des Zertifizierungssystems vor.

Weitere Informationen zu den Nachhaltigkeitsindikatoren sind in der entsprechenden Audit-Checkliste zu finden, welche registrierten Systemnutzern zur Verfügung gestellt wird.